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Archiv 2003
Unterföhring, 17. Januar 2003 |
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EM.TV vor Gericht weiter erfolgreich |
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- Landgericht Frankfurt/Main weist 39 Aktionärsklagen ab
- Sämtliche Gerichtsentscheidungen bisher zugunsten von EM.TV
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Urteil vom heutigen Tage hat die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main insgesamt 39 Klagen von EM.TV Aktionären gegen die EM.TV & Merchandising AG abgewiesen. Die mehr als 1.000 Anspruchsteller wurden dabei von unterschiedlichen Anwaltskanzleien vertreten. In den 39 Klagen hatten sie Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt etwa 4,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit den Kursverlusten der EM.TV-Aktie geltend gemacht. Die Klagen stützten sich im Wesentlichen auf behauptete Prospekthaftungsansprüche, die das Landgericht jedoch schon aus Rechtsgründen für nicht gegeben hielt.
Bereits am 20. Dezember 2002 hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) die Berufung eines EM.TV-Aktionärs gegen ein Urteil des Landgerichts München zurückgewiesen. Wie schon in der ersten Instanz blieb der von der Kanzlei Tilp & Kälberer vertretene Kläger mit seinem Begehren erfolglos, den erlittenen Kursverlust der von ihm gehaltenen EM.TV-Aktien in Höhe von etwa 24.000 Euro ersetzt zu erhalten. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Der 23. Zivilsenat folgt damit in der Sache einer Entscheidung des 19. Zivilsenats des gleichen Gerichts vom 18. Juli 2002. Damals wies der 19. Zivilsenat des OLG München die Berufung von 55 EM.TV-Aktionären gegen ein Urteil des Landgerichts München ebenfalls zurück.
Sämtliche gerichtliche Entscheidungen in Aktionärsklageverfahren gegen EM.TV sind damit bisher zu Gunsten von EM.TV ergangen.
Kontakt: Thomas Mosig EM.TV & Merchandising AG Investor Relations Tel: +49 (0)89 99 500 436 Fax: +49 (0)89 99 500 466 E-Mail: thomas.mosig@em-ag.de
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